Grundschritte des Investors

Der gesamte Aufbau in Ústí nad Labem richtet sich nach dem genehmigten Gebietsplan. Im Interesse der Stadt ist es jedoch, Investitionen zu unterstützen, die neue Arbeitsplätze schaffen. Neue Investitionen werden vor allem unter dem Gesichtspunkt ihrer Auswirkung auf die Umwelt und ihre Anbindung an die Infrastruktur, insbesondere an Verkehrsanbindungen, beurteilt.

  • Das Magistrat der Stadt Ústí nad Labem – die Abteilung für ökonomische Entwicklung – kann auf Antrag des Investors geeignete Flächen für das geplante Vorhaben aussuchen.
  • Der Investor, der aufgrund der vorläufigen Untersuchungen eine konkrete Lokalität für die Realisierung des Investitionsvorhabens ausgesucht hat, nimmt vor dem Beginn der Arbeit an der Projektdokumentation Kontakt mit der Abteilung der Gebietsplanung des Magistrats der Stadt Ústí nad Labem auf, die das Vorhaben bezüglich Übereinstimmung mit der genehmigten Gebietplanungsdokumentation beurteilt und die sog. „Regulationsbedingungen“ festlegt, die berücksichtigt werden müssen.
  • Ausführliche Informationen über die erforderlichen Dokumente für die Erteilung der Baugenehmigung erteilt die Bauabteilung des Magistrats der Stadt Ústí nad Labem.
  • Mit der Vorbereitung des eigenen Investitionsvorhabens und der Erledigung der erforderlichen behördlichen Formalitäten kann eine Fachfirma beauftragt werden, die im Bereich der Ingenieurtätigkeit tätig ist.